Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.
Beschreibung
Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Kraftfahrzeugzulassung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
KFZ-Zulassung Altenkirchen Montag - Mittwoch   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag             08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr KFZ-Zulassung Kirchen Montag - Mittwoch  08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag            08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2681 81-0(KFZ-Zulassung Altenkirchen)
Telefon Festnetz: +49 2741 688-228(Außenstelle KFZ-Zulassung Kirchen)
Fax: +49 2681 81-2380(KFZ-Zulassung Altenkirchen)
Fax: +49 2741 688-228(Außenstelle KFZ-Zulassung Kirchen)
E-Mail: sb-zulassungsstelle@kreis-ak.de(KFZ-Zulassung Altenkirchen)
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 33 - Kraftfahrzeugzulassung
Voraussetzungen
Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Kosten
Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 33 - Kraftfahrzeugzulassung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 18.02.2020
Stichwörter
Umschreibung, Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung), Ummeldung, Umkennzeichnung, Anhänger, Ummelden, KFZ-Ummeldung, Autokennzeichen