Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Zuteilung
    99036031069000

    Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

    Sie besitzen ein Fahrzeug, das über einen alternativen Antrieb verfügt? Dann können Sie ein E-Kennzeichen beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem E-Kennzeichen sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sofort zu erkennen und profitieren von verschiedenen Vorteilen. Zum Beispiel dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen in einigen Städten die Busspuren nutzen.

    Zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb gehören:

    • reine Batterieelektrofahrzeuge
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweise Brennstoffzellenfahrzeuge

    Die allgemeine Kennzeichenkombination erhält den Zusatz "E".

    Sie sind nicht verpflichtet, ein E-Kennzeichen zu beantragen. Auf Ihren Antrag teilt die Zulassungsbehörde Ihnen ein E-Kennzeichen zu. Sie können auch ein Wunschkennzeichen beantragen, sofern es verfügbar ist.

    Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befinden, oder Sie können die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    Sie müssen die Schilder fest und nach den gesetzlichen Regeln an Ihrem Fahrzeug anbringen. Andernfalls dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - 31.2 - Zulassung Simmern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

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    Besucheranschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

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    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Simmern: Montag:            07:30 – 12:00 Uhr Dienstag:          07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch:         07:30 – 12:00 Uhr Donnerstag:     07:30 – 18:00 Uhr Freitag:             07:30 – 18:00 Uhr Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Boppard: Montag:            08:00 – 11:30 Uhr Dienstag:          08:00 – 11:30 Uhr Mittwoch:         08:00 – 11:30 Uhr Donnerstag:     08:00 – 11:30 Uhr Freitag:             08:00 – 11:30 Uhr; Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Simmern: Montag:            07:30 – 12:00 Uhr Dienstag:          07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch:         07:30 – 12:00 Uhr Donnerstag:     07:30 – 18:00 Uhr Freitag:             07:30 – 18:00 Uhr Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Boppard: Montag:            08:00 – 11:30 Uhr Dienstag:          08:00 – 11:30 Uhr Mittwoch:         08:00 – 11:30 Uhr Donnerstag:     08:00 – 11:30 Uhr Freitag:             08:00 – 11:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - 31.2 - Zulassung Boppard

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrstraße 189

    56154 Boppard

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    Besucheranschrift

    Heerstraße 189

    56154 Boppard

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de

    Telefon Festnetz: 06761 82-0

    Fax: 06761 82-111

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    • Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit alternativem Antrieb am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.
    • Mit dieser Zuteilung:
      • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
      • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
      • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

    Bei der Online-Beantragung:

    • Über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde beantragen Sie im Rahmen der Zulassung ein E-Kennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) notwendig.
    • Die Zuteilung eines E-Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:
      • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
      • an die Versicherung gemeldet
      • als Bescheid per E-Mail oder per Download an Sie übermittelt
    • Anschließend:
      • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
      • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
      • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Kennzeichenarten sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 08.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2016

    Technisch geändert am 24.10.2025

    Stichwörter

    Hybrid, elektrischer Antrieb, Plug-In, Kfz-Kennzeichen, Hybridelektrofahrzeug, E-Kennzeichen, Brennstoffzelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020