Familien- und Sozialpass
Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung
Adresse
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gudrun Kündgen
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02642 4001-352
Fax: 02642 4001-190
E-Mail: meldeamt@sinzig.de
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Ermäßigung, Sozialkarte, Sozialpass, Geringverdiener, soziale Hilfen, Familienpass, Sozialausweis, Fahrkartenzuschuss, Sozialleistungen, Sozialtarif