Verbringung von Abfällen in Deutschland und Europa
Verbringung von Abfällen in Deutschland und Europa
Beschreibung
Innerhalb der Europäischen Union (EU) einschließlich der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist die grenzüberschreitende Ein- beziehungsweise Ausfuhr (Verbringung) von Abfällen erlaubt.
Hinweise für Worms: Abfallrecht (ebwo AöR)
Abfallrecht
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Entsorgung, Abfall, Mülltransport, Abfalltransport, Müll