Register für die Entsorgung von Abfällen
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    Register für die Entsorgung von Abfällen

    Als Abfallentsorger sind Sie verpflichtet Register über die Abfallentsorgung zu führen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Abfallentsorger sind für alle von ihnen angenommenen Abfälle registerpflichtig. Die Registerpflicht gilt auch für Erzeuger, Besitzer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle. Sie kann über die gesetzlich bestimmten Fälle hinaus auch im Einzelfall angeordnet werden.
    Die Register  beinhalten die Sammlung sämtlicher geführter abfallrechtlicher Unterlagen, d. h. hier Vorab- und Verbleibsnachweise, und bei nicht nachweispflichtigen Abfällen eigene Aufzeichnungen insbesondere zu Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Abfallentsorger müssen die Belege mindestens 3 Jahre zur Einsicht bereithalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2016
    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Müll, Abfall, Abfallbeseitigung, Entsorgung, Entsorgungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020