Register für die Entsorgung von Abfällen

    Register für die Entsorgung von Abfällen

    Als Abfallentsorger sind Sie verpflichtet Register über die Abfallentsorgung zu führen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Abfallentsorger sind für alle von ihnen angenommenen Abfälle registerpflichtig. Die Registerpflicht gilt auch für Erzeuger, Besitzer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle. Sie kann über die gesetzlich bestimmten Fälle hinaus auch im Einzelfall angeordnet werden.
    Die Register  beinhalten die Sammlung sämtlicher geführter abfallrechtlicher Unterlagen, d. h. hier Vorab- und Verbleibsnachweise, und bei nicht nachweispflichtigen Abfällen eigene Aufzeichnungen insbesondere zu Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

    Ansprechpartner

    SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Beschreibung

    Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

    • Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
    • Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger.
    • Erteilung von Behördenbestätigungen für Entsorgungsnachweise.
    • Erhalt und Versendung von Begleitscheinen - seit 1. April 2009 digital
    • Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallver-bringungen.
    • Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen.
    • Überprüfung der Registerpflicht - auch für nicht gefährliche Abfälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

    55130 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 98298-22

    Telefon Festnetz: +49 6131 98298-0

    E-Mail: info@sam-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abfallentsorger müssen die Belege mindestens 3 Jahre zur Einsicht bereithalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Stichwörter

    Müll, Abfallbeseitigung, Abfall, Entsorgungsnachweis, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English