Register für die Entsorgung von Abfällen

    Register für die Entsorgung von Abfällen

    Als Abfallentsorger sind Sie verpflichtet Register über die Abfallentsorgung zu führen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Abfallentsorger sind für alle von ihnen angenommenen Abfälle registerpflichtig. Die Registerpflicht gilt auch für Erzeuger, Besitzer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle. Sie kann über die gesetzlich bestimmten Fälle hinaus auch im Einzelfall angeordnet werden.
    Die Register  beinhalten die Sammlung sämtlicher geführter abfallrechtlicher Unterlagen, d. h. hier Vorab- und Verbleibsnachweise, und bei nicht nachweispflichtigen Abfällen eigene Aufzeichnungen insbesondere zu Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

    Ansprechpartner

    SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Beschreibung

    Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

    • Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
    • Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger,
    • Erteilung von Behördenbestätigungen und landesrechtlichen Zuweisungen für Entsorgungsnachweise,
    • Kontrolle von Begleitscheinen im Nachweisverfahren,
    • Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln,
    • Erteilung von Erlaubnissen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln bei gefährlichen Abfällen,
    • Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen,
    • Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen,
    • Überprüfung der Registerpflicht - auch für nicht gefährliche Abfälle.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

    55130 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 98298-0

    Fax: +49 6131 98298-22

    E-Mail: info@sam-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abfallentsorger müssen die Belege mindestens 3 Jahre zur Einsicht bereithalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Entsorgung, Müll, Abfall, Entsorgungsnachweis, Abfallbeseitigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English