Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 5 - Umwelt, Planung und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 51 - Abfallwirtschaft
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Bürgerservice Abfallwirtschaft Telefon: 06381 424-444
Kontakt
Telefon Festnetz: 06381 424-0
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-444
E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Recyclingbetriebe, Abfall, Industriemüll, Müll