Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Beschreibung

    Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

    •  in städtischen Abfallbehältern sowie
    •  in eigenen Behältern

    sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 5.4 Abfall- und Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0631 7105-474

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    E-Mail: info@kaiserslautern-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Müll, Recyclingbetriebe, Industriemüll, Abfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de