Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 33 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-237
Kontaktperson
Frau S. Ackermann (Abfallwirtschaft)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-15544
Telefon Festnetz: 07274 53-342
E-Mail: s.ackermann@kreis-germersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfall, Recyclingbetriebe, Müll, Industriemüll