Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Beschreibung

    Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

    •  in städtischen Abfallbehältern sowie
    •  in eigenen Behältern

    sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Gewerbemüll Entsorgung

    Restabfall

    Alle unverwertbaren Haushaltsabfälle werden über die graue Restabfalltonne entsorgt. Die Leerung der Restabfallgefäße erfolgt im zweiwöchentlichen bzw vierwöchentlichen Rhythmus (Termine siehe Kalender). Die Restabfalltonne und der städtische Abfallsack (bei gelegentlichen Mehrmengen) müssen bis spätestens 6 Uhr zur Abholung bereitstehen. Städtische Abfallsäcke können kostenpflichtig im Bauhof, dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb, im Bürgerbüro und in den Ortsvorsteherbüros erworben werden.

    Restabfall kann auch gegen Gebühr am Wertstoffhof "Am Hölzel" in Landau-Mörlheim angeliefert werden.

    Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, können Medikamente über die Restabfalltonne entsorgt werden. Spezielle Arzneimittel, wie z.B. Mittel zur Behandlung von Krebs (Zytostatika), dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Spritzen, Kanülen, Nadeln oder ähnliches können in einem festen Gefäß als Restabfall entsorgt werden.

    CD, DVD, Blue-ray, Toner und Druckerkartuschen, Elektrokleinteile und Metallkleinteile wie Schrauben, Zeltheringe, Kabelreste können auch über die Wertstoffsammelbox gesammelt und dann kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden. Dies gilt auch für Töpfe und Pfannen.

    • Toner und Druckerkartuschen können auch in größeren Mengen am Wertstoffhof über die extra bereitgestellten roten Recyclingboxen entsorgt werden.
    • Flüssige Dispersionsfarbe können Landauer Haushalte kostenlos am Wertstoffhof anliefern, eine Abgabe bei der Sonderabfallsammlung ist nicht mehr möglich. Malerutensilien und eingetrockenete Farben zählen zum gebührenpflichigen Restabfall
    • Tanks für Wasser, Wein o.ä. (nicht für Heizöl) können zerkleinert am Wertstoffhof angeliefert werden (aus Metall kostenlos, alle anderen Materiaelien gebührenpflichtig)
    • Gegenstände aus Kunststoff , zum Beispiel: Blumenübertöpfe, (Microwellen oder anderes)-Geschirr, Gießkanne, Kinderspielzeuge (Schaufel oder ähnliches) usw. gehören ebenfalls zum Restabfall. In die Gelbe Tonne/Sack dürfen nur Verpackungen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Fax: 06341 13-8609

    Telefon Festnetz: 06341 13-8600

    E-Mail: ew-landau@landau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Müll, Recyclingbetriebe, Industriemüll, Abfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de