Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-301
Fax: 02603 972-6301
Kontaktperson
Frau Natalia Fetissow
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Industriemüll, Abfall, Müll, Recyclingbetriebe