Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Industriemüll, Abfall, Recyclingbetriebe, Müll