Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall
Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall
Beschreibung
Wer gewerbliche Siedlungsabfälle in einer Anlage vorbehandelt, ist verpflichtet, Kontrollen durch unabhängige, Kontrollstellen durchführen zu lassen.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müll, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Entsorgungsbetrieb, Abfall