Hausmüll Entsorgung

    Hausmüll Entsorgung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Hausmüll Entsorgung

    Restabfall

    Wer richtig trennt, der hat wenig Restabfall und zahlt entsprechend weniger Abfallgebühren. Denn: Jede Leerung des Restabfallbehälters kostet Geld.

    Was gehört in den Restabfallbehälter?

    Es ist eigentlich ganz einfach: In den Restabfallbehälter kommt alles, was nicht in den Gelben Sack, den Bioabfall- oder den Papierabfallbehälter gehört.

    Das sind beispielsweise:

    • Asche, Zigarettenkippen
    • Kehricht, Staubsaugerbeutel
    • Windeln, Inkontinenzartikel
    • mineralisches Kleintierstreu
    • Keramik, Glasscheiben, Porzellan
    • Textilreste, Tapetenreste
    • Spielzeug, Plüschtiere
    • Kochtöpfe, Pfannen
    • Wattestäbchen, Verbandsmaterial, Taschentücher
    • Kugelschreiber, Bleistifte
    • Eimer, Gießkanne

    Wie entsorge ich Restabfall?

    Restabfall gehört in den Restabfallbehälter mit dem grauen Deckel. Diesen gibt es in drei Größen: 120, 240 und 1.100 Liter. Darüber hinaus werden noch 3.000 Liter und 5.000 Liter Umleerbehälter angeboten. Restabfall wird alle vier Wochen, also maximal 13-mal im Jahr, abgefahren. Sie entscheiden selbst, wann und wie oft Sie ihren Restabfallbehälter zur Abfuhr bereitstellen.

    Alle Abfallbehälter sind mit einem kleinen Identifizierungs-Chip, einem Barcode und der Adresse versehen, sodass jeder Behälter eindeutig einem Grundstück bzw. einer Wohneinheit zugeordnet ist. Bei jeder Abfuhr wird die Leerung durch den Chip registriert.

    Hinweis: Der Restabfall wird nicht gewogen.

    Die Gebühren für den Restabfallbehälter und die Zuteilungsgrößen können Sie hier einsehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Hausmüll Entsorgung

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

    An der L117
    56299 Ochtendung

    Tel.: 02625/9696-970
    E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    An der L117

    56299 Ochtendung

    Formulare

    Abfallentsorgung - Änderungsmitteilung
    Abfallentsorgung - Erstanmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Hausmüll Entsorgung

    Eine Übersicht über die aktuell gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Restabfall finden Sie auf der Webseite des Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel unter nachfolgenden Link.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    blaue Tonne, Haushaltsmüll, Gelbe Tonne, Abfall, Bio Müll, Altpapier, Biotüte, Bio Tonne, schwarze Tonne, Restmüll, Mülltonne, Gelber Sack

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English