Hausmüll Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Hausmüll Entsorgung
Restabfall
Wer richtig trennt, der hat wenig Restabfall und zahlt entsprechend weniger Abfallgebühren. Denn: Jede Leerung des Restabfallbehälters kostet Geld.
Was gehört in den Restabfallbehälter?
Es ist eigentlich ganz einfach: In den Restabfallbehälter kommt alles, was nicht in den Gelben Sack, den Bioabfall- oder den Papierabfallbehälter gehört.
Das sind beispielsweise:
- Asche, Zigarettenkippen
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- Windeln, Inkontinenzartikel
- mineralisches Kleintierstreu
- Keramik, Glasscheiben, Porzellan
- Textilreste, Tapetenreste
- Spielzeug, Plüschtiere
- Kochtöpfe, Pfannen
- Wattestäbchen, Verbandsmaterial, Taschentücher
- Kugelschreiber, Bleistifte
- Eimer, Gießkanne
Wie entsorge ich Restabfall?
Restabfall gehört in den Restabfallbehälter mit dem grauen Deckel. Diesen gibt es in drei Größen: 120, 240 und 1.100 Liter. Darüber hinaus werden noch 3.000 Liter und 5.000 Liter Umleerbehälter angeboten. Restabfall wird alle vier Wochen, also maximal 13-mal im Jahr, abgefahren. Sie entscheiden selbst, wann und wie oft Sie ihren Restabfallbehälter zur Abfuhr bereitstellen.
Alle Abfallbehälter sind mit einem kleinen Identifizierungs-Chip, einem Barcode und der Adresse versehen, sodass jeder Behälter eindeutig einem Grundstück bzw. einer Wohneinheit zugeordnet ist. Bei jeder Abfuhr wird die Leerung durch den Chip registriert.
Hinweis: Der Restabfall wird nicht gewogen.
Die Gebühren für den Restabfallbehälter und die Zuteilungsgrößen können Sie hier einsehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Hausmüll Entsorgung
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
An der L117
56299 Ochtendung
Tel.: 02625/9696-970
E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung
Adresse
Postanschrift
An der L117
56299 Ochtendung
Formulare
Abfallentsorgung - Änderungsmitteilung
Abfallentsorgung - Erstanmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Hausmüll Entsorgung
Eine Übersicht über die aktuell gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Restabfall finden Sie auf der Webseite des Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel unter nachfolgenden Link.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.09.2020
Stichwörter
Abfall, schwarze Tonne, Gelbe Tonne, blaue Tonne, Mülltonne, Biotüte, Gelber Sack, Bio Müll, Haushaltsmüll, Altpapier, Restmüll, Bio Tonne