Problemabfall Entsorgung
Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.
Beschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 33 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-237
Kontaktperson
Frau S. Ackermann (Abfallwirtschaft)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-15544
Telefon Festnetz: 07274 53-342
E-Mail: s.ackermann@kreis-germersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Problemmüll, Müll, Sondermüll, Problemabfall, Schadstoffsammlung, Sonderabfall, Abfall, Schadstoffsammelstelle