Problemstoffe Entsorgung

    Problemabfall Entsorgung

    Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.

    Beschreibung

    Zu den "Problemabfällen"  zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.

    Hinweise für Worms: Abfallentsorgung (ebwo AöR)

    Tonnenabfuhr, Sperrmüll, Wertstoffhof, Bauschuttdeponie, Kompostanlage etc.

    Tonnenabfuhr, Sperrmüll, Wertstoffhof, Bauschuttdeponie, Kompostanlage etc.

    Hinweise für Worms: Eternit Entsorgungsberatung

    Beratung zur Eternit Entsorgung/Sanierung

    Bitte beachten Sie auch die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes:
    Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (EBWO)
    Hohenstaufenring 2
    67547 Worms
    Telefon: (0 62 41) 91 00 - 0 (Zentrale)
    Telefax: (0 62 41) 91 00 - 66
    E-Mail: entsorgungsbetrieb@ebwo-worms.de
    www.ebwo.de

    Beratung zur Eternit Entsorgung/Sanierung

    Bitte beachten Sie auch die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes:
    Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (EBWO)
    Hohenstaufenring 2
    67547 Worms
    Telefon: (0 62 41) 91 00 - 0 (Zentrale)
    Telefax: (0 62 41) 91 00 - 66
    E-Mail: entsorgungsbetrieb@ebwo-worms.de
    www.ebwo.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.  

    Kontakt

    E-Mail: umwelt@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3500

    Fax: +49 6241 853-3599

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Problemmüll, Müll, Sondermüll, Problemabfall, Schadstoffsammlung, Sonderabfall, Abfall, Schadstoffsammelstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)