Problemabfall Entsorgung
Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.
Beschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.
Hinweise für Worms: Abfallentsorgung (ebwo AöR)
Tonnenabfuhr, Sperrmüll, Wertstoffhof, Bauschuttdeponie, Kompostanlage etc.
Tonnenabfuhr, Sperrmüll, Wertstoffhof, Bauschuttdeponie, Kompostanlage etc.
Hinweise für Worms: Eternit Entsorgungsberatung
Beratung zur Eternit Entsorgung/Sanierung
Bitte beachten Sie auch die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes:
Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (EBWO)
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 0 (Zentrale)
Telefax: (0 62 41) 91 00 - 66
E-Mail: entsorgungsbetrieb@ebwo-worms.de
www.ebwo.de
Beratung zur Eternit Entsorgung/Sanierung
Bitte beachten Sie auch die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes:
Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (EBWO)
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 0 (Zentrale)
Telefax: (0 62 41) 91 00 - 66
E-Mail: entsorgungsbetrieb@ebwo-worms.de
www.ebwo.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.  
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Problemmüll, Müll, Sondermüll, Problemabfall, Schadstoffsammlung, Sonderabfall, Abfall, Schadstoffsammelstelle