Problemabfall Entsorgung
Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.
Beschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen ("Schadstoffmobil") an.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - WSP Wirtschafts- und Servicebetrieb - Abfallentsorgung
Adresse
Postanschrift
Am Innweg 15
66955 Pirmasens
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Sabine Stumpf
Postanschrift
Am Innweg 15
66955 Pirmasens
E-Mail: sabinestumpf@pirmasens.de
Internet
Stadt Pirmasens - Umwelt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Postanschrift
Schützenstraße 16
66953 Pirmasens
Bauamt
Öffnungszeiten
Mo: 8.00 - 12.00, 14.00 - 16.00 Di: 8.00 - 12.00, 14.00 - 16.00 Mi: 8.00 - 12.00, 14.00 - 16.00 Do: 8.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr: 8.00 - 12.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 84-2400
Fax: 06331 84-2540
E-Mail: abfallberatung@pirmasens.de
E-Mail: umweltberatung@pirmasens.de
Kontaktperson
Kerstin Trappmann
Postanschrift
Schützenstraße 16
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2490
E-Mail: KerstinTrappmann@pirmasens.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sondermüll, Problemabfall, Müll, Sonderabfall, Problemmüll, Abfall, Schadstoffsammelstelle, Schadstoffsammlung