Problemstoffe Entsorgung

    Problemabfall Entsorgung

    Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.

    Beschreibung

    Zu den "Problemabfällen"  zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen ("Schadstoffmobil") an.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

    Postfachadresse

    Postfach 3 80

    55463 Simmern/Hunsrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6761 82-0

    Fax: +49 6761 82-111

    E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Stichwörter

    Schadstoffsammelstelle, Sondermüll, Problemmüll, Problemabfall, Sonderabfall, Schadstoffsammlung, Abfall, Müll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English