Problemabfall Entsorgung
Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.
Beschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Weitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de
Weitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Schadstoffsammelstelle (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Annahmezeiten der Schadstoffsammelstelle finden Sie hier: https://servicebetrieb.koblenz.de/abfallwirtschaft/schadstoffsammelstelle/
Kontakt
E-Mail: servicebetrieb@stadt.koblenz.de
Telefon Festnetz: +49 261 129-8868
Telefon Festnetz: 0261 129-8861
Fax: +49 261 129-8812
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.
Bitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.
Voraussetzungen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Wer darf Schadstoffe
anliefern?
Koblenzer Privathaushalte
kostenlos bei:
- haushaltsüblichen Stoffen
- in haushaltsüblichen Mengen
-Vorlage Personalausweis oder
Meldebescheinigung (Mieter) bzw.
Müllgebührenbescheid
(Hausbesitzer) ist nötig.
Koblenzer Gewerbebetriebe
- gegen Gebühr
- nur Kleinmengen
- Nur mit Voranmeldung,
Wer darf Schadstoffe
anliefern?
Koblenzer Privathaushalte
kostenlos bei:
- haushaltsüblichen Stoffen
- in haushaltsüblichen Mengen
-Vorlage Personalausweis oder
Meldebescheinigung (Mieter) bzw.
Müllgebührenbescheid
(Hausbesitzer) ist nötig.
Koblenzer Gewerbebetriebe
- gegen Gebühr
- nur Kleinmengen
- Nur mit Voranmeldung,
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Problemmüll, Müll, Sondermüll, Problemabfall, Schadstoffsammlung, Sonderabfall, Abfall, Schadstoffsammelstelle