Problemstoffe Entsorgung

    Problemabfall Entsorgung

    Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.

    Beschreibung

    Zu den "Problemabfällen"  zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen ("Schadstoffmobil") an.

    Hinweise für Koblenz: Problemabfall Entsorgung

    Weitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de 

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Schadstoffsammelstelle (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)

    Adresse

    Postanschrift

    Schlachthofstraße 2-12

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Annahmezeiten: Mo - Fr 7.00 - 17.45 Uhr Sa 9.00 - 12.45 Uhr Freitags und Samstags keine gewerbliche Anlieferung !!! Schließtage: beachten! Besuchen Sie uns auf unserer Webseite www.servicebetrieb.koblenz.de

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-8812

    Telefon Festnetz: 0261 129-8861

    Telefon Festnetz: +49 261 129-8868

    E-Mail: servicebetrieb@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Koblenz: Problemabfall Entsorgung

    Bitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer  Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Koblenz: Problemabfall Entsorgung

    Wer darf Schadstoffe

    anliefern?

    Koblenzer Privathaushalte

    kostenlos bei:

    - haushaltsüblichen Stoffen

    - in haushaltsüblichen Mengen

    -Vorlage Personalausweis oder

    Meldebescheinigung (Mieter) bzw.

    Müllgebührenbescheid

    (Hausbesitzer) ist nötig.

    Koblenzer Gewerbebetriebe

    - gegen Gebühr

    - nur Kleinmengen

    - Nur mit Voranmeldung,

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Problemabfall, Sondermüll, Schadstoffsammelstelle, Schadstoffsammlung, Abfall, Problemmüll, Müll, Sonderabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English