Problemabfall Entsorgung
Sogenannte Problemabfälle müssen gesondert vom Hausmüll entsorgt werden, da sie gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.
Beschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen ("Schadstoffmobil") an.
Hinweise für Koblenz: Problemabfall Entsorgung
Weitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Schadstoffsammelstelle (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)
Adresse
Postanschrift
Schlachthofstraße 2-12
56073 Koblenz
Öffnungszeiten
Annahmezeiten: Mo - Fr 7.00 - 17.45 Uhr Sa 9.00 - 12.45 Uhr Freitags und Samstags keine gewerbliche Anlieferung !!! Schließtage: beachten! Besuchen Sie uns auf unserer Webseite www.servicebetrieb.koblenz.de
Kontakt
Fax: +49 261 129-8812
Telefon Festnetz: 0261 129-8861
Telefon Festnetz: +49 261 129-8868
E-Mail: servicebetrieb@stadt.koblenz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Koblenz: Problemabfall Entsorgung
Bitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.
Voraussetzungen
Hinweise für Koblenz: Problemabfall Entsorgung
Wer darf Schadstoffe
anliefern?
Koblenzer Privathaushalte
kostenlos bei:
- haushaltsüblichen Stoffen
- in haushaltsüblichen Mengen
-Vorlage Personalausweis oder
Meldebescheinigung (Mieter) bzw.
Müllgebührenbescheid
(Hausbesitzer) ist nötig.
Koblenzer Gewerbebetriebe
- gegen Gebühr
- nur Kleinmengen
- Nur mit Voranmeldung,
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Problemabfall, Sondermüll, Schadstoffsammelstelle, Schadstoffsammlung, Abfall, Problemmüll, Müll, Sonderabfall