Elektroschrott Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Alte Elektrogeräte können bei der Annahmestelle der Caritas-Werkstätten Cochem-Brauheck entsorgt werden. Darüber hinaus ist eine Abholung nach vorheriger Anmeldung bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der Behördentelefonnummer 115 (ohne Vorwahl nur die drei Zahlen 115 wählen) möglich.
Alte Elektrogeräte können bei der Annahmestelle der Caritas-Werkstätten Cochem-Brauheck entsorgt werden. Darüber hinaus ist eine Abholung nach vorheriger Anmeldung bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der Behördentelefonnummer 115 (ohne Vorwahl nur die drei Zahlen 115 wählen) möglich.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: abfallgebuehren@cochem-zell.de
E-Mail: abfallwirtschaft@cochem-zell.de
E-Mail: biotonne@cochem-zell.de
E-Mail: container@cochem-zell.de
E-Mail: entsorgung@cochem-zell.de
E-Mail: papiertonne@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-666
Fax: 02671 61-997
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Hier gelangen Sie zum Antrag für Elektroschrottentsorgung
Hier gelangen Sie zum Antrag für Elektroschrottentsorgung
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Die Entsorgung von Elektroschrott ist im Landkreis Cochem-Zell kostenlos.
Die Entsorgung von Elektroschrott ist im Landkreis Cochem-Zell kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Abfall, Elektronikschrott, Müll, Elektromüll