Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Bioabfall Entsorgung

    Schädlingsbefall

    Richtige Entsorgung

    Um die Ausbreitung des Schädlings (z.B. Buchsbaumzünsler) einzudämmen, rät der EWL zur regelmäßigen Kontrolle von Buchsbaumpflanzen auf Schäden. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind rund fünf Zentimeter lang und grün mit dunklen Punkten. Sie fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. Konsequenter Rückschnitt von befallenen Pflanzen ist wichtig, allerdings müssen die Zweige fachgerecht entsorgt werden:

    Annahme beim Grünschnittsammelplatz auf dem Wertstoffhof

    Bioabfall

    Biologische Abfälle aus dem Garten oder Küche können Sie entweder selbst kompostieren oder über die grüne Biotonne entsorgen.

    Vorbemerkung

    Durch die Behandlung des Bioabfalls in der Vergärungsanlage und der anschliesenden Kompostierung werden invasiven Neophyten insbesondere Japan-, Sachalin und Bastard-Knöterich, Riesen-Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut unschädlich gemacht. Diese können also problemlos in der Biotonne entsorgt werden.

    Was gehört in die grüne Biotonne?

    In die grüne Biotonne gehören alle leicht verrottbaren organischen Abfälle aus Küche (in haushaltsüblichen Mengen) und Garten.

    • Feste Speisereste, Brot- und Kuchenreste
    • Eierschalen 
    •  Kaffee- und Teesatz mit Filter 
    •  Obst- und Gemüsereste 
    •  Kartoffelschalen
    •  Südfrüchte 
    •  Grünschnitt und Laub aus dem Garten 
    •  Rasenschnitt 
    •  Schnittblumen und Blumenstöcke 
    •  Küchenpapier in geringen Mengen 
    •  Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter organischer Stoffe

    Was ist bei der Biotonne zu beachten?

    • Stellen Sie die Bio-Tonne an einen schattigen Standort.
    • Füllen Sie nur verrottbare organische Materialien wie Küchen,- Garten- und Grünabfälle ein. 
    • Das Einfüllen großer Mengen Speisereste aus z.B. Großküchen oder Gastronomiebetrieben ist nicht erlaubt. Diese müssen gesondert entsorgt werden (Speiseabfallverwerter ).
    • Nicht zu nasses Material einfüllen (keine Suppen und Soßen oder ähnliches), da Nässe zur Geruchsentwicklung führt. Allgemein gilt: Je trockener das Material, desto weniger Geruchsprobleme im Sommer bzw. Frostprobleme im Winter.
    • Nach jeder dritten oder vierten Leerung das Gefäß ausspritzen oder reinigen. 
    •  In der kalten Jahreszeit verhindert ein Auskleiden mit mehrlagigem Zeitungspapier das Festfrieren der Bioabfälle am Boden der Tonne.
    • Sehr feuchte Bioabfälle können in Zeitungspapier verpackt eingegeben werden. 
    •  Keinesfalls Bioabfälle in (kompostierbare) Plastiktüten in die Tonne geben! Bitte verwenden Sie Zeitungspapier oder kompostierbare Papiertüten.
    • Tierkörper und -teile dürfen nicht kompostiert werden. Diese können über Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden.
    • Sollten sich in einigen Fällen Probleme mit Insektenbefall ergeben, hilft eine Dosis Kalk. Wegen der Verätzungsgefahr sollte jedoch kein aggressiver Brand- o. Ätzkalk verwendet werden.

    Wann wird die Biotonne geleert?

    Die Entleerung der Grünen Biotonne erfolgt mit Ausnahme der Sommermonate zweiwöchentlich. Über die Monate Juni, Juli, August und September wird wöchentlich geleert (Termine siehe Entsorgungskalender ). Das Abfallgefäß muss bis spätestens 06.00 Uhr zur Abholung bereitstehen

    Was darf nicht in die Biotonne?

    Druckerzeugnisse z.B.: Kataloge und Zeitschriften (farbig) ENTSORGUNG ÜBER BÜNDELSAMMLUNG/ TRANSPARENTER WERTSTOFFSACK

    Wertstoffe z.B.:Kunststofftüten, Glas, Metall, Verbundstoffe (z.B. Milchtüten), Kunststoffe, Kartonagen ENTSORGUNG ÜBER TRANSPARENTE/GELBE WERTSTOFFSÄCKE oder Tonne

    Restabfall z.B.: Asche, Windeln, Kehricht, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Zigarettenasche u.-filter, Kleintierstreu, Textilreste, Gummi oder Leder, Porzellan oder Keramik ENTSORGUNG ÜBER RESTABFALLTONNE

    Sonderabfälle z.B.: Chemikalien, Batterien, Farben, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel ENTSORGUNG ÜBER DIE SONDERABFALLSAMMLUNG

    Mineralische Stoffe z.B.: Bauschutt ENTSORGUNG ÜBER DIE BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE

    Wie kann ich Grünschnitt aus dem Garten noch entsorgen?

    Für jeden Haushalt der Stadt besteht die Möglichkeit, in haushaltsüblichen Mengen (bis 1000kg) kostenfrei, bei Bedarf am Wertstoffhof "Am Hölzel" Grünschnitt anzuliefern (dazu zählen auch Wurzeln,die frei von Erde sind). Voraussetzung ist, dass das Grundstück auf dem der Grünschnitt anfällt, durch eine Abfalltonne des EWL an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Eine Abholung ist als Grünschnittsack bzw.-bündel, gemeinsam mit der Biotonne, möglich. Grünschnittsäcke und -marken können Sie im Bauhof, dem EWL, dem Bürgerbüro (Rathaus), im Büro "Horstring" (Danziger Platz 13-15) und in den Ortsvorsteherbüros erstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Fax: 06341 13-8609

    Telefon Festnetz: 06341 13-8600

    E-Mail: ew-landau@landau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Bemerkungen

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Bioabfall Entsorgung

    Schädlingsbefall

    Richtige Entsorgung

    Um die Ausbreitung des Schädlings (z.B. Buchsbaumzünsler) einzudämmen, rät der EWL zur regelmäßigen Kontrolle von Buchsbaumpflanzen auf Schäden. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind rund fünf Zentimeter lang und grün mit dunklen Punkten. Sie fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. Konsequenter Rückschnitt von befallenen Pflanzen ist wichtig, allerdings müssen die Zweige fachgerecht entsorgt werden:

    Annahme beim Grünschnittsammelplatz auf dem Wertstoffhof

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Biotüte, Laub, Kompost, Biomüll, Abfall, Grünabfallentsorgung, Rasenschnitt, Müll, Gartenabfall, Grünabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English