Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall ist ein wichtiger Rohstoff!

    Bioabfälle machen einen großen Teil unserer Abfälle aus. Sie sind viel zu schade, um im Restabfallbehälter zu landen, denn über eine Nutzung in Biogasanlagen kann sauber sortierter Bioabfall einen Beitrag zur regenerativen Energieversorgung leisten oder in modernen Kompostierungsanlagen zu wertvollem Kompost verarbeitet werden.  Wenn Sie Ihren Abfall richtig trennen, schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Wenn Sie Ihre Bioabfälle nicht in den Restabfallbehälter werfen, sparen Sie sich zusätzliche Abfuhren des Restabfallbehälters und damit Leerungsgebühren. Der Mayen-Koblenzer Bioabfall wird seit 2016 auf der Deponie Eiterköpfe in Ochtendung in drei Fraktionen gesiebt und anschließend regional in Ochtendung, Mayen und Neuwied weiterverarbeitet. Eine hochwertige Weiterverarbeitung ist aber nur dann möglich, wenn wir reinen Bioabfall haben. Deswegen ist es wichtig, dass alle Mayen-Koblenzer an einem Strang ziehen und ihre Bioabfälle in Bioabfallbehälter sammeln. Das ist gut für die Umwelt und für den Geldbeutel.  Die Kampagne "Mach mit! Trenne Bio-Logisch" setzt sich hierfür ein.  Schauen Sie sich  hier auch gerne einen Videobeitrag zu diesem Thema an (Sie werden weitergeleitet).

    Was gehört in den Bioabfallbehälter?

    Das sind beispielsweise:

    • Küchenabfälle wie Obst-, Gemüse, Salat- und Lebensmittelreste
      • Südfrüchte, Zitrusfrüchte
      • feste und rohe Speisereste
      • Kaffeefilter
      • Kaffee- und Teesatzbeutel
      • Eierschalen
    • Garten- und Grünabfälle wie
      • Rasenschnitt
      • Laub
      • Gras- und Heckenschnitt
      • kleine Baumzweige
      • Blumen
      • Topfpflanzen (ohne Topf)
      • Blumenerde
      • Wildkräuter und Moos
    • Sonstige organische Abfälle wie
      • ungebleichtes Küchenpapier
      • Sägespäne von unbehandeltem Holz
      • kompostierbares Kleintierstreu

    Wie entsorge ich Bioabfall?

    Bioabfall gehört in den Bioabfallbehälter mit dem braunen Deckel. Den gibt es in fünf Größen: 40, 60, 120, 240 und 660 Liter. Bioabfall wird alle zwei Wochen, also 26-mal im Jahr, abgefahren. Fallen einmal mehr Blumenabfälle an, so dass Ihr Bioabfallbehälter nicht ausreicht, gibt es den gebührenpflichtigen Gartenabfallsack. Mehrmengen an Laub können daneben über die kostenlosen Laubabfallsäcke entsorgt werden, die Sie bei den Containerinseln abgeben können.

    Die Gebühren für den Bioabfallbehälter und die Zuteilungsgrößen können Sie hier einsehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Bioabfall Entsorgung

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

    An der L117
    56299 Ochtendung

    Tel.: 02625/9696-970
    E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Pellenz (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Bioabfall Entsorgung

    Eine Übersicht über die aktuell gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Bioabfall finden Sie unter nachfolgenden Link.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gartenabfall, Grünabfall, Rasenschnitt, Biomüll, Müll, Biotüte, Grünabfallentsorgung, Kompost, Abfall, Laub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de