Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln)
Vermittlungsgeschäfte
Beschreibung
Ein Vermittlungsgeschäft ist die gewerbsmäßige Vermittlung des Verbringens von Abfällen durch Dritte (Abfallvermittlung).
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfallbeseitigung, Abfall, Müll