Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb abholen lassen. 

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Im Landkreis Bad Dürkheim wird der Sperrmüll auf Abruf eingesammelt. Pro Haushalt kann zwei Mal im Jahr die Abholung von Sperrmüll und Altholz beauftragt werden. Abgeholt werden pro Haushalt maximal drei Kubikmeter. Eine komplette Hausentrümpelung kann nicht durch die Sperrmüllsammlung erfolgen. 

    Definition Sperrmüll

    Sperrmüll aus privaten Haushaltungen sind Einrichtungsgegenstände einer Wohnung, die Sie bei einem (theoretischen) Umzug mitnehmen würden und die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in einen Restmüllbehälter passen bzw. diesen beschädigen oder dessen Entleerung erschweren könnten.

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Möbel, Camping- und Gartenmöbel (Kunststoff), Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Gardinenstangen, große Federbetten, Sportgeräte wie Skier, Surfbrett etc.

    Was gehört nicht zum Sperrmüll? 

    Autowracks, Kfz-Zubehörteile wie Autoreifen, Autobatterien und Kotflügel, Motorräder; Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten wie Türen, Fenster, Rohre, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter, Elektro- und Elektronikgeräte; Fahrräder, Dreiräder und Roller; Bügelbretter, Camping- und Gartenmöbel (Holz/Metall); Verpackungsmaterialien; Gartenabfälle; Schadstoffe; Teppichböden, Altkleider; Decken; Geschirr; Leuchten sowie in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile oder Restmüll außerdem Gegenstände, die länger als 2,20m sind.

    Gegenstände aus Metall und Elektrogeräte können zur separaten Schrott- / E-Schrott-Sammlung auf Abruf angemeldet werden.

    Bereitstellung des Sperrmülls

    Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Termin bis 6:00 Uhr bereitzustellen. Damit gewährleisten Sie, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht verschmutzt oder die allgemeine Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und ein zügiges Verladen möglich ist.

    Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll aus Holz separat auf. Die Abfuhr erfolgt durch zwei Fahrzeuge in zeitlichem Abstand, von denen eines nur Holz mitnimmt, deshalb kann es vorkommen, dass zunächst nur ein Teil Ihres Sperrmülls mitgenommen wurde.

    Bitte beachten Sie:

    Nur der angemeldete Sperrmüll wird mitgenommen! Teile, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden nicht entsorgt. Sperrmüll aus Holz und Restsperrmüll sind separat voneinander bereitzustellen. Andere Haushalte dürfen unangemeldet keinen Sperrmüll hinzustellen.

    Sperrmüll beauftragen

    Sie können Ihren Auftrag persönlich, schriftlich, per Mail, Fax und telefonisch bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen (siehe Gebührenbescheid) erteilen. Der Abfuhrtermin wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Für die Tourenplanung wird um eine ungefähre Mengenangabe bzw. Benennung der abzuholenden Gegenstände gebeten. Die Sperrmüllanmeldung von Mietern wird ebenfalls akzeptiert. In großen Wohnanlagen werden mit den Hausverwaltungen oder Eigentümern gemeinsame Sammeltermine vereinbart. Hier sollten die Mieter bei Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümern nachfragen.

    Anmeldeformular Sperrmüllabholung

    Ansprechpartner*innen im Kundenservice

    TIPP:
    Denken Sie beim Herausstellen Ihres Sperrmülls auch an die Gesundheit der Mülllader. Spiegel und Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr deshalb nicht zum Sperrmüll
    .

    Im Landkreis Bad Dürkheim wird der Sperrmüll auf Abruf eingesammelt. Pro Haushalt kann zwei Mal im Jahr die Abholung von Sperrmüll und Altholz beauftragt werden. Abgeholt werden pro Haushalt maximal drei Kubikmeter. Eine komplette Hausentrümpelung kann nicht durch die Sperrmüllsammlung erfolgen. 

    Definition Sperrmüll

    Sperrmüll aus privaten Haushaltungen sind Einrichtungsgegenstände einer Wohnung, die Sie bei einem (theoretischen) Umzug mitnehmen würden und die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in einen Restmüllbehälter passen bzw. diesen beschädigen oder dessen Entleerung erschweren könnten.

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Möbel, Camping- und Gartenmöbel (Kunststoff), Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Gardinenstangen, große Federbetten, Sportgeräte wie Skier, Surfbrett etc.

    Was gehört nicht zum Sperrmüll? 

    Autowracks, Kfz-Zubehörteile wie Autoreifen, Autobatterien und Kotflügel, Motorräder; Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten wie Türen, Fenster, Rohre, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter, Elektro- und Elektronikgeräte; Fahrräder, Dreiräder und Roller; Bügelbretter, Camping- und Gartenmöbel (Holz/Metall); Verpackungsmaterialien; Gartenabfälle; Schadstoffe; Teppichböden, Altkleider; Decken; Geschirr; Leuchten sowie in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile oder Restmüll außerdem Gegenstände, die länger als 2,20m sind.

    Gegenstände aus Metall und Elektrogeräte können zur separaten Schrott- / E-Schrott-Sammlung auf Abruf angemeldet werden.

    Bereitstellung des Sperrmülls

    Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Termin bis 6:00 Uhr bereitzustellen. Damit gewährleisten Sie, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht verschmutzt oder die allgemeine Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und ein zügiges Verladen möglich ist.

    Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll aus Holz separat auf. Die Abfuhr erfolgt durch zwei Fahrzeuge in zeitlichem Abstand, von denen eines nur Holz mitnimmt, deshalb kann es vorkommen, dass zunächst nur ein Teil Ihres Sperrmülls mitgenommen wurde.

    Bitte beachten Sie:

    Nur der angemeldete Sperrmüll wird mitgenommen! Teile, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden nicht entsorgt. Sperrmüll aus Holz und Restsperrmüll sind separat voneinander bereitzustellen. Andere Haushalte dürfen unangemeldet keinen Sperrmüll hinzustellen.

    Sperrmüll beauftragen

    Sie können Ihren Auftrag persönlich, schriftlich, per Mail, Fax und telefonisch bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen (siehe Gebührenbescheid) erteilen. Der Abfuhrtermin wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Für die Tourenplanung wird um eine ungefähre Mengenangabe bzw. Benennung der abzuholenden Gegenstände gebeten. Die Sperrmüllanmeldung von Mietern wird ebenfalls akzeptiert. In großen Wohnanlagen werden mit den Hausverwaltungen oder Eigentümern gemeinsame Sammeltermine vereinbart. Hier sollten die Mieter bei Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümern nachfragen.

    Anmeldeformular Sperrmüllabholung

    Ansprechpartner*innen im Kundenservice

    TIPP:
    Denken Sie beim Herausstellen Ihres Sperrmülls auch an die Gesundheit der Mülllader. Spiegel und Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr deshalb nicht zum Sperrmüll
    .

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)

    Beschreibung

    Abfallberatung: 06322 961 5524

    Webseite:  https://www.kreis-bad-duerkheim.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Gebäude: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Prof.-Otto-Dill-Straße 4 a

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-5546

    Fax: 06322 961-5580

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Abfallberatung: 06322 961 5524

    Webseite:  https://www.kreis-bad-duerkheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Tauschmarkt, Müllabfuhr, Abfall, Möbel, Müll, Spenden, Verschenkmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)