Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuelles
Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern / Hunsrück.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tauschmarkt, Müllabfuhr, Abfall, Möbel, Müll, Spenden, Verschenkmarkt