Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts.
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Hinkelmann
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-312
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabine Wegner
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-311
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Johanna Kraushaar
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabrina Kehm
Postanschrift
Marktpplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Bürgerservice
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Marita Mang
Internet
Stadt Schifferstadt - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Bitte Termin vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet, der Bürgerservice ebenfalls donnerstags bis 18 Uhr. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Anton
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Selina Schopf
Internet
erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.08.2024
Stichwörter
PA, neuer Personalausweis, Fund, wiederaufgetaucht, neu, wiedergefunden, ePA, Meldung, elektronischer Personalausweis, Perso, Wiederauffinden, melden