Personalausweis Meldung wegen Fund
Personalausweis Meldung wegen Fund
Beschreibung
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fundbüro, Identity-Card, Identitätsnachweis, Perso, ePass, Ausweis, Identifikation, Fundsachen