Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hagenbach - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 20

    76767 Hagenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 07273 9337-028

    Telefon Festnetz: 07273 9337-000

    E-Mail: info@vg-hagenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Hagenbach - 3.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 20

    76767 Hagenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07273 9337-000

    Fax: 07273 9337-028

    E-Mail: info@vg-hagenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerbüro

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, PA, ePA, wiederaufgetaucht, Fund, wiedergefunden, Wiederauffinden, neu, Meldung, melden, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English