Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Donnersbergkreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Fundbüro, Identity-Card, Identitätsnachweis, Perso, ePass, Ausweis, Identifikation, Fundsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de