Personalausweis Meldung wegen Fund
Personalausweis Meldung wegen Fund
Beschreibung
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identifikation, Fundbüro, Perso, Identity-Card, Identitätsnachweis, ePass, Ausweis, Fundsachen