Personalausweis Meldung wegen Fund
Personalausweis Meldung wegen Fund
Beschreibung
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Wittlich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Wittlich - Fachbereich I
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 11
54516 Wittlich
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nadine Berens
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fundbüro, Identity-Card, Identitätsnachweis, Perso, ePass, Ausweis, Identifikation, Fundsachen