Personalausweis Meldung wegen Fund
Personalausweis Meldung wegen Fund
Beschreibung
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel - Teilbereich 2.1 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Teilbereichsleitung: Benjamin Wagner
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fundbüro, Identity-Card, Identitätsnachweis, Perso, ePass, Ausweis, Identifikation, Fundsachen