Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Reindl
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
E-Mail: g.reindl@vg-ls.de
Fax: 06704 929-45
Telefon Festnetz: 06704 929-702
Frau Anna Exel
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Telefon Festnetz: 06724 9333-21
E-Mail: a.exel@vg-ls.de
Fax: 06704 929-45
Frau Susanne-Michelle Sperling
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06704 929-701
E-Mail: s.sperling@vg-ls.de
Fax: 06704 929-45
Frau Nathalie Kemp
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Fax: 06704 92945
E-Mail: n.kemp@vg-ls.de
E-Mail: buergerbuero@vg-ls.de
Telefon Festnetz: 06724 933320
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.
erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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