Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Azime Kurultay
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11235
Telefon Festnetz: 07274 960-235
E-Mail: azime.kurultay@germersheim.eu
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 960-224
Frau Ingrid Ries
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 960-234
Fax: 07274 960-11234
E-Mail: ingrid.ries@germersheim.eu
Frau Alisa Schmidt
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 960-233
E-Mail: alisa.schmidt@germersheim.eu
Internet
Formulare
Einverständniserklärung - Antrag Reisepass/Personalausweis für Minderjährige
erforderliche Unterlagen
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, Ordensname, Titel, Umbenennung, Doktortitel, Ausweis, ePass, Identitätsnachweis, Identifikation, umbenennen, Perso