Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    An Fronte Diez 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 960-0

    Fax: 07274 960-247

    E-Mail: info@germersheim.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung - Antrag Reisepass/Personalausweis für Minderjährige
    Einverständniserklärung - Antrag Reisepass/Personalausweis für Minderjährige

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
    • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
    • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
    • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
    • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
       
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Identity-Card, Ordensname, Titel, Umbenennung, Doktortitel, Ausweis, ePass, Identitätsnachweis, Identifikation, umbenennen, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de