Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

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    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
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    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
      • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
      • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
        • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
      • aktuelles, biometrisches Passfoto

      Voraussetzungen

      Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • in Deutschland gemeldet sind und
      • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

      Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

      • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
      • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
      • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
      • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
      • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

      Fristen

      Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

      Bearbeitungsdauer

      2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

      Kosten

      Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

      für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR

      für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR

      für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR

      Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.0 EUR

      Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

      Version

      Technisch erstellt am 18.02.2016 (von: Gros, Blanka)

      Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Namensänderung, Personaldokument, Perso, Personalausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, Nachname, PA, anderer Name, Lichtbildausweis, Beantragung, neuer Personalausweis

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)