Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Hönningen - Bürgerservice - Ordnungsverwaltung, Standesamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Nach vorheriger Terminvereinbarung ist das Rathaus Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen. Di. 14.00-17.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02635 72-30
Fax: 02635 72-18
Kontaktperson
Frau Klaudia Kruft-Heumann
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02635 72-31
Fax: 02635 72-18
Frau Michaela Lenski
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Fax: 02635 72-18
Telefon Festnetz: 02635 72-34
E-Mail: mlenski@bad-hoenningen-vg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Umbenennung, Ordensname, ePass, Titel, Identitätsnachweis, Perso, Ausweis, Identifikation, Identity-Card, umbenennen, Doktortitel