Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Hinweise für Bobenheim-Roxheim: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Zur Anfertigung von Passbildern ist ein Fotoautomat vorhanden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jambrich
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06239 939-1109
Fax: 06239 939-258
Frau Hermann
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1110
Frau Butsch
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1108
Frau Rohn
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06239 939-1111
Fax: 06239 939-258
Internet
erforderliche Unterlagen
- Scheidungsurteil
- Beleg der Namensänderung (Bescheinigung des Standesamts oder aktuelle Eheurkunde)
- Ausweisdokument
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Perso, Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation, Ausweis