Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Alexander Platt
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-102
Fax: +49 6551 943-50102
E-Mail: alexander.platt@vg-pruem.de
Marianne Clemens
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-101
Fax: +49 6551 943-50101
E-Mail: marianne.clemens@vg-pruem.de
Marina Widmann
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-151
Fax: +49 6551 943-50151
E-Mail: marina.widmann@vg-pruem.de
Cathrin Altendorf
Postanschrift
Auwer Straße 2
54608 Bleialf
Fax: +49 6555 900580
Telefon Festnetz: +49 6555 322
E-Mail: cathrin.altendorf@vg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Scheidungsurteil
- Beleg der Namensänderung (Bescheinigung des Standesamts oder aktuelle Eheurkunde)
- Ausweisdokument
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Perso, Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation, Ausweis