Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 3: Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleiterin: Tanja Schug
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Fax: 02676 409-500
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Kontaktperson
Frau Marita Hammes-Puth
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-151
E-Mail: marita.hammes-puth@ulmen.de
E-Mail: buergerbuero@ulmen.de
Frau Petra Reimann
Frau Theresa Kißlinger
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-101
E-Mail: theresa.kisslinger@ulmen.de
Frau Sandra Schäfer
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-0
E-Mail: sandra.schaefer@ulmen.de
Frau Jutta Schüller
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02676 409-100
Fax: 02676 409-501
E-Mail: jutta.schueller@ulmen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Scheidungsurteil
- Beleg der Namensänderung (Bescheinigung des Standesamts oder aktuelle Eheurkunde)
- Ausweisdokument
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Perso, Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation, Ausweis