Personalausweis Meldung
Personalausweis Meldung
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identifikation, ePass, Perso, Identity-Card, Identitätsnachweis