Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:
- Namensänderungen
- wenn Sie den Personalausweis verloren haben
- wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
- wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
- Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
- Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde
bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Frau Carina Var
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Besucheranschrift
E-Mail: Ina.Palnik@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag zuätzlich            14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag                             8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch                            7.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carina Var
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Besucheranschrift
E-Mail: Ina.Palnik@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Internet
erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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