Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Schillerplatz 2

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Das Bürgerbüro Oggersheim bleibt ab 19.08.2024 bis auf Weiteres geschlossen. Bereits zur Abholung im Bürgerbüro Oggersheim beantragte Dokumente können bis auf Weiteres ohne Termin im zentralen Bürgertbüro Bismarckstraße abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3760

    Fax: +49 621 504-3549

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3721

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3871

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3725

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3743

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3700

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3716

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2139

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3719

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3726

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3722

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3717

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3727

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3732

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3774

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3718

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3723

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3154

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3153

    Fax: +49 621 504-2787

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Edigheimer Straße 26

    67069 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Das Bürgerbüro Oppau bleibt ab 07.08.2024 bis auf Weiteres geschlossen. Bereits zur Abholung im Bürgerbüro Oppau beantragte Dokumente können bis auf Weiteres ohne Termin im zentralen Bürgertbüro Bismarckstraße abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3960

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3901

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, wiederaufgetaucht, Verlust, Identitätsnachweis, gestohlen, elektronischer Personalausweis, Wiederauffinden, Meldung, melden, PA, neu, Änderung, Perso, Diebstahl, verloren, Lichtbildausweis, wiedergefunden, Verloren, Identitätsdokument, ePA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de