Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:
- Namensänderungen
- wenn Sie den Personalausweis verloren haben
- wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
- wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
- Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
- Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde
bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Lübeck
Besucheranschrift
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
Fax: +49 6525 79-21260
Frau Monika Paltzer
Besucheranschrift
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Fax: +49 6564 69-11260
Herr André Zimmer
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Frau Antonia Prinz
Besucheranschrift
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
Fax: +49 6564 69-11260
Frau Katja Schwickerath
Besucheranschrift
E-Mail: schwickerath.katja@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Frau Daniela Maas
Besucheranschrift
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
Fax: +49 6525 79-21260
Internet
erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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