Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde

    bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nastätten - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 1

    56355 Nastätten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06772 802-26

    Telefon Festnetz: 06772 802-24

    E-Mail: ema@vg-nastaetten.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Verlust, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Identitätsdokument, neuer Personalausweis, Änderung, PA, wiedergefunden, Wiederauffinden, verloren, melden, Meldung, Perso, Diebstahl, Ausweis, wiederaufgetaucht, neu, gestohlen, Verloren, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de