Personalausweis Meldung
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 88-3304
Telefon Festnetz: 02651 88-4013
Fax: 02651 88-3340
Telefon Festnetz: 02651 88-3305
Telefon Festnetz: 02651 88-3303
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
E-Mail: Meldewesen@Mayen.de
Kontaktperson
Frau Ruth Gügel
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Gebäude: Neues Rathaus
Fax: 02651 88-3340
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
E-Mail: Ruth.Guegel@Mayen.de
Frau Jana Kraft
Frau Melanie Degen
Frau Bärbel Hermann
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identifikation, ePass, Perso, Identity-Card, Identitätsnachweis