Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:
- Namensänderungen
- wenn Sie den Personalausweis verloren haben
- wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
- wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
- Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
- Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde
bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hiltrud Emrich (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-173
Fax: 0671 800-249
E-Mail: hiltrud.emrich@bad-kreuznach.de
Frau Sarah Horst (Melde-/Pass- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-172
Fax: 0671 800-249
E-Mail: sarah.horst@bad-kreuznach.de
Frau Doris Kappeler (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-370
Fax: 0671 800-249
E-Mail: doris.kappeler@bad-kreuznach.de
Frau Tatjana Maier (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-403
Fax: 0671 800-249
E-Mail: tatjana.maier@bad-kreuznach.de
Herr Maximilian Poidinger (Sachbearbeiter Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten)
Frau Marina Rennert (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
Telefon Festnetz: 0671 800-425
E-Mail: marina.rennert@bad-kreuznach.de
Frau Andrea Schmalz (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-351
Fax: 0671 800-249
E-Mail: andrea.schmalz@bad-kreuznach.de
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.08.2024
Stichwörter
wiederaufgetaucht, Meldung, Wiederauffinden, melden, Identitätsdokument, neu, Diebstahl, Perso, ePA, Identitätsnachweis, Änderung, PA, elektronischer Personalausweis, gestohlen, Verlust, Verloren, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, verloren, wiedergefunden, Ausweis