Personalausweis Meldung
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    Personalausweis Meldungen vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.

    Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:

    • Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
    • Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
    • Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
    • Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.  

    Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

    Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für die Meldung fallen keine Kosten an.

    Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 25.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2016

    Technisch geändert am 22.07.2025

    Stichwörter

    neu, gestohlen, Perso, Wiederauffinden, melden, Namensänderung, PA, Verloren, Identitätsnachweis, Diebstahl, wiedergefunden, elektronischer Personalausweis, wiederaufgetaucht, Ausweis, Meldung, Lichtbildausweis, Verlust, ePA, Änderung, verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020