Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Beschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Postfachadresse
Postfach 2764
66933 Pirmasens
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 84-2911
Fax: 06331 84-2913
E-Mail: standesamt@pirmasens.de
E-Mail: BSC@pirmasens.de
Kontaktperson
Dirk Hüther
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2919
E-Mail: dirkhuether@pirmasens.de
Christian Eyrisch
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Jana Brill
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Daniel Broy
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2911
E-Mail: DanielBroy@pirmasens.de
Rebecca Brunner
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2920
E-Mail: RebeccaBrunner@pirmasens.de
Stefan Marx
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2911
Doris Reiser
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Carmen Schacker
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Petra Schöneberger
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Walter Stucky
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen Ihr Haus nicht verlassen können, möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Ausweis, ePass, Identifikation, Perso, Identity-Card